Wer trägt die Kosten?

Sie haben bei fast allen Krankenkassen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger Anspruch auf die Hilfe unserer Mitarbeiterinnen, wenn ...

• die häusliche Notlage es erfordert, Sie Ihren Haushalt und die Kinderbetreuung nicht bewältigen können.

• mindestens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

Darüber hinaus können seitens der Beihilfe oder vom Sozial- und Jugendamt Kosten übernommen werden.